Rechtliche Bestimmungen

Rollen und Berechtigungen auf der ÖPGV-Plattform

Überblick

Die ÖPGV-Plattform stellt Nutzer:innen teilnehmender Stellen verschiedene Rollen zur Verfügung. Über diese Rollen wird gesteuert, welche Funktionen sie innerhalb der Plattform verwenden und welche Inhalte und Datenquellen sie ansehen, erstellen, bearbeiten oder verwalten können.

Diese Übersicht beschreibt die Rollen und Berechtigungen auf der Plattform. Sie unterstützt teilnehmende Stellen dabei, geeignete Rollen für ihre Nutzer:innen auszuwählen und Berechtigungen nachvollziehbar zu vergeben.

Personen nutzen die Plattform im Rahmen einer Mitgliedschaft bei einer teilnehmenden Stelle. Die Rolle dieser Mitgliedschaft bestimmt, welche Funktionen sie nutzen können. Rollen vergeben die Organisations-Admins der jeweiligen Organisation, und zwar ausschließlich für den eigenen Organisationsbereich.

Unabhängig von der Rolle sind veröffentlichte Inhalte je nach gewählter Sichtbarkeit öffentlich, für angemeldete Personen oder nur für Kommunen sichtbar. Angemeldete Personen können veröffentlichte Inhalte anderer Organisationen bewerten und mit „Gefällt mir“ markieren, Inhalte der eigenen Organisation ausgenommen.

Fragen?

Sie können gerne jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen, um Fragen zu stellen oder uns Feedback zu geben.

Verfügbare Rollen

Angestellte gehören der Organisation an, in der sie beschäftigt sind. Jede Person ist in genau einer Organisation angestellt.

Gäste sind Personen anderer Organisationen, denen eine Organisation Zugang zu ihrem Datenkatalog gewährt, für alle oder nur für ausgewählte Datenquellen. Ihre Rechte gelten nur im Umfang dieser Freigabe, ein Gastzugang kann befristet sein.

RolleBeschreibungTypischer Einsatz
Angestellte
Organisations-AdminVerwaltet Organisation, Organisationseinheiten, Angestellte und Gäste.Zentrale Ansprechpersonen, Projektverantwortliche oder fachliche Administrator:innen.
Inhaltsersteller:inLegt Inhalte an und koordiniert den Datenkatalog.Fachbereichsmitarbeitende, Personen mit redaktionellen Aufgaben oder der Datenkoordination.
MitgliedSieht alle Inhalte der Organisation und pflegt den Datenkatalog.Beschäftigte, die Inhalte nutzen und Datenquellen pflegen, ohne administrative oder redaktionelle Aufgaben.
Gäste
Gast (Metadaten schreibend)Pflegt die freigegebenen Datenquellen, ohne interne Details.Personen anderer Stellen, z. B. Dienstleister oder Partnerkommunen, die bestimmte Datenquellen mitpflegen.
Gast (Metadaten lesend)Sieht die freigegebenen Datenquellen.Personen anderer Stellen, die bestimmte Datenquellen einsehen sollen, z. B. im Rahmen einer Kooperation.

Was die Rollen sehen und tun können

FunktionOrganisations-AdminInhaltsersteller:inMitgliedGast (Metadaten schreibend)Gast (Metadaten lesend)
Inhalte (Use Cases, Tools, Tutorials, Best Practices)
Alle Inhalte der Organisation sehen, auch unveröffentlichte
Inhalte anlegen, bearbeiten, veröffentlichen und löschen sowie als Ansprechpartner:in eingetragen werden
Datenkatalog
Datenquellen im Katalog der Organisation sehenim Umfang der Freigabeim Umfang der Freigabe
Organisation einer Datenquelle sehenim Umfang der Freigabeim Umfang der Freigabe
Interne Angaben sehen (z. B. Ansprechperson, Betreiber)
Datenquellen anlegen
Datenquellen, Datensätze und Attribute bearbeitenim Umfang der Freigabe
Organisationseinheit und Ansprechperson zuordnen
Datenquellen und Datensätze jeder Organisationseinheit löschen und verschieben (Datenkoordination)
Als Ansprechperson eingetragen werden
Organisation
Organisationsprofil bearbeiten
Organisation löschen
Angestellte und Gäste einladen
Rollen und Zugänge von Angestellten und Gästen verwalten
Organisationseinheiten anlegen und verwalten

Rechte im Datenkatalog gelten für Gäste nur für die Datenquellen, die für sie freigegeben sind, und nur bis zum Ablauf des Gastzugangs.

Zusammenarbeit im Datenkatalog

Wer im Datenkatalog bearbeiten darf, kann bei jeder Organisationseinheit ergänzen und ändern. Änderungen gelten sofort, eine Bestätigung ist nicht nötig. Zuständig ist für eine Datenquelle die betreuende Organisationseinheit, für einen Datensatz die fachlich zuständige (sonst die betreuende).

Löschen dürfen nur Mitglieder der zuständigen Organisationseinheit: die betreuende alles in ihrer Datenquelle, die fachlich zuständige ihren Datensatz und dessen Attribute. Dazu die Datenkoordination.

Verlauf

Änderungen stehen mit Person und Zeitpunkt im Verlauf der jeweiligen Seite. Weil er Namen von Beschäftigten enthält, sieht ihn nur, wer mit dem Objekt arbeitet:

  • Datenquellen und Datensätze: die Mitglieder der zuständigen Organisationseinheit, die Ansprechperson und die Organisations-Admins. Sie können Änderungen auch zurücksetzen, sofern sie bearbeiten dürfen.
  • Use Cases, Tools, Tutorials und Best Practices: die Inhaltsersteller:innen und Admins der Organisation, bei Use Cases der Kommune und des Partners.
  • Organisation, Organisationseinheiten, Mitglieder, Gäste und Einladungen: nur die Organisations-Admins.

Organisations-Admins können einzelne Einträge aus dem Verlauf löschen. Die Regeln stehen auch unter jedem Verlauf.

Abgrenzung zu Betreiber- und Systemrollen

Die hier beschriebenen Rollen gelten für Nutzer:innen teilnehmender Stellen. Betreiberrollen, technische Administrationsrechte, Supportrollen und Systemzugriffe des Plattformbetreibers sind nicht Gegenstand dieser Übersicht. Sie können von teilnehmenden Stellen weder vergeben noch genutzt werden.

Rechtlicher Hinweis

Diese Übersicht dient der allgemeinen Information über Rollen und Berechtigungen auf der ÖPGV-Plattform. Teilnehmende Stellen bleiben dafür verantwortlich, geeignete Rollen für ihre Nutzer:innen auszuwählen, bestehende Berechtigungen und Gastzugänge regelmäßig zu überprüfen, nicht mehr erforderliche Zugänge zu entziehen und die Rollenvergabe gegebenenfalls intern zu dokumentieren. Soweit erforderlich, sollten interne Rechts-, Datenschutz-, Informationssicherheits- oder Compliance-Stellen einbezogen werden.

Für die Vergabe und Nutzung der mit der jeweiligen Rolle verbundenen Funktionen gelten die Nutzungsbedingungen der Plattform in der jeweils aktuellen Fassung.